Geschäftsordnung

Geschäftsordnung des Arbeitskreises Bibliotheken und Informationseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft

Beschlossen durch den Sprecherinnen- und Sprecherkreis des Arbeitskreises Bibliotheken und Informationseinrichtungen am 30.08.2021 gemäß §7 Abs. 1 der Rahmengeschäftsordnung der Leibniz-Gemeinschaft. Diese Geschäftsordnung löst die Geschäftsordnung in der Fassung vom 20.07.2018 ab.

Präambel

Sofern in dieser Geschäftsordnung nicht weiter ausgeführt, gelten die Satzung der Leibniz-Gemeinschaft sowie die in der Rahmengeschäftsordnung der Leibniz-Gemeinschaft getroffenen Regelungen.

§ 1 Aufgaben des Arbeitskreises

  1. Der Arbeitskreis Bibliotheken und Informationseinrichtungen (AK) unterstützt das Präsidium bei der vertieften Bearbeitung längerfristig angelegter Themenfelder, die insbesondere die Bibliotheken und Informationseinrichtungen betreffen, und sich daraus ergebender Aufgaben:
    • Beratung des Präsidiums, des Präsidenten/der Präsidentin sowie der Geschäftsstelle,
    • Erarbeitung von Stellungnahmen,
    • Information der Institute über neue Entwicklungen im Themenfeld des AK,
    • Förderung des offenen Informationsaustausches und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Instituten,
    • Durchführung von Workshops und (Fortbildungs-)Veranstaltungen, die für die gesamte Leibniz-Gemeinschaft offen sind,
    • Vernetzung und Informationsaustausch mit fachverwandten Gremien.
  2. Die Sprecherin oder der Sprecher des AK berichtet dem Präsidium regelmäßig über die Tätigkeit des AK.

§ 2 Mitgliedschaft, Sprecherinnen- und Sprecherkreis, Sprecherin/Sprecher

  1. Der AK besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft. Diese sollten idealerweise mit Themen des Bibliotheks-, Informations- oder Wissensmanagements vertraut sein. Jedes Institut verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme.
  2. Es wird ein Sprecherinnen- und Sprecherkreis (SK) aus zehn Mitgliedern des AK gebildet. Die zentralen Fachbibliotheken bestimmen jeweils eine Person. Die verbleibenden Personen werden durch Wahl ermittelt. Jede der fünf Sektionen der Leibniz-Gemeinschaft sollte im SK mit wenigstens einer gewählten Person vertreten sein. Die Wahl des SK regelt eine separate Wahlordnung.
  3. Der SK wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine stellvertretende Sprecherin oder einen stellvertretenden Sprecher.

§ 3 Arbeitsweise

  1. Der AK tagt einmal im Jahr.
  2. Der SK tagt mindestens zweimal im Jahr. Sitzungen des SK werden durch die Sprecherin oder den Sprecher einberufen. Eine Sitzung des SK kann auch per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.
  3. Der SK trifft bei kurzfristig anstehenden Entscheidungen Beschlüsse für den AK.
  4. Dem SK obliegt die Vorbereitung der Tagung des AK. Während der Tagung legt der SK dem AK einen Rechenschaftsbericht vor.
  5. Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind von den entsendenden Einrichtungen zu tragen.
  6. Honorare und Reisekosten für Referentinnen und Referenten können nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Geschäftsstelle gezahlt werden.