Geschäftsordnung des Arbeitskreises Bibliotheken und Informationseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft
Beschlossen durch den Sprecherinnen- und Sprecherkreis des Arbeitskreises Bibliotheken und Informationseinrichtungen am 30.08.2021 gemäß §7 Abs. 1 der Rahmengeschäftsordnung der Leibniz-Gemeinschaft. Diese Geschäftsordnung löst die Geschäftsordnung in der Fassung vom 20.07.2018 ab.
Präambel
Sofern in dieser Geschäftsordnung nicht weiter ausgeführt, gelten die Satzung der Leibniz-Gemeinschaft sowie die in der Rahmengeschäftsordnung der Leibniz-Gemeinschaft getroffenen Regelungen.
§ 1 Aufgaben des Arbeitskreises
- Der Arbeitskreis Bibliotheken und Informationseinrichtungen (AK) unterstützt das Präsidium bei der vertieften Bearbeitung längerfristig angelegter Themenfelder, die insbesondere die Bibliotheken und Informationseinrichtungen betreffen, und sich daraus ergebender Aufgaben:
- Beratung des Präsidiums, des Präsidenten/der Präsidentin sowie der Geschäftsstelle,
- Erarbeitung von Stellungnahmen,
- Information der Institute über neue Entwicklungen im Themenfeld des AK,
- Förderung des offenen Informationsaustausches und Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Instituten,
- Durchführung von Workshops und (Fortbildungs-)Veranstaltungen, die für die gesamte Leibniz-Gemeinschaft offen sind,
- Vernetzung und Informationsaustausch mit fachverwandten Gremien.
- Die Sprecherin oder der Sprecher des AK berichtet dem Präsidium regelmäßig über die Tätigkeit des AK.
§ 2 Mitgliedschaft, Sprecherinnen- und Sprecherkreis, Sprecherin/Sprecher
- Der AK besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft. Diese sollten idealerweise mit Themen des Bibliotheks-, Informations- oder Wissensmanagements vertraut sein. Jedes Institut verfügt bei Abstimmungen über eine Stimme.
- Es wird ein Sprecherinnen- und Sprecherkreis (SK) aus zehn Mitgliedern des AK gebildet. Die zentralen Fachbibliotheken bestimmen jeweils eine Person. Die verbleibenden Personen werden durch Wahl ermittelt. Jede der fünf Sektionen der Leibniz-Gemeinschaft sollte im SK mit wenigstens einer gewählten Person vertreten sein. Die Wahl des SK regelt eine separate Wahlordnung.
- Der SK wählt aus seiner Mitte eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie eine stellvertretende Sprecherin oder einen stellvertretenden Sprecher.
§ 3 Arbeitsweise
- Der AK tagt einmal im Jahr.
- Der SK tagt mindestens zweimal im Jahr. Sitzungen des SK werden durch die Sprecherin oder den Sprecher einberufen. Eine Sitzung des SK kann auch per Video- oder Telefonkonferenz erfolgen.
- Der SK trifft bei kurzfristig anstehenden Entscheidungen Beschlüsse für den AK.
- Dem SK obliegt die Vorbereitung der Tagung des AK. Während der Tagung legt der SK dem AK einen Rechenschaftsbericht vor.
- Reisekosten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind von den entsendenden Einrichtungen zu tragen.
- Honorare und Reisekosten für Referentinnen und Referenten können nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Geschäftsstelle gezahlt werden.